Meldestelle nach HinSchG

Das „Whistleblower“-Gesetz, offiziell „Hinweisgeberschutzgesetz“, bietet Viasit-Mitarbeitern einen geschützten Kanal, um auf Missstände hinzuweisen.

Einen Hinweis nach HinSchG einsenden

 

Viasit-Mitarbeiter können an die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse

hinweisgeber-viasit@t-online.de

schreiben, um Verstöße nach HinSchG zu melden, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entdeckt haben. Der Hinweis wird von einer unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Meldestelle entgegengenommen und bearbeitet.

Die Identität der hinweisgebenden Person ist dabei geschützt. Repressalien im Zusammenhang mit dem Hinweis sind durch das HinSchG ausdrücklich verboten.

Die Meldestelle bestätigt den Eingang des Hinweises und gibt fristgerecht Rückmeldung, welche Maßnahmen zur Behandlung der gemeldeten Missstände getroffen worden sind.

Hinweis: Bitte verwenden Sie kein dienstliches E-Mail-Konto, um Ihre E-Mail an die Meldestelle zu senden. Sonst kann die Vertraulichkeit Ihres Hinweises nicht sichergestellt werden!

 

 

 

 

 

Ein ausführliches Informationsblatt zum HinSChG für die Beschäftigten der Viasit Bürositzmöbel GmbH finden Sie hier zum Download.

Sprache